|
Ein
Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse
abschließt. Er wird in der Hauptsache für die Finanzierung
von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte
Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart.
Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung
des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer
bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.
Der Bausparvertrag ist eine geeignete Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Bausparguthaben: Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie bezeichnet. Mindestsparzeit: Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach Tarif und den Bausparbedingungen, den Zeitraum zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und umfasst je nach Tarif einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten. |
Impressum: Edisonstrasse 23, 9020 Klagenfurt, Austria, mail: bausparen@gmail.com, Powered by: www.top-bausparen.at und www.adsense-anzeigen.de