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Aktionsangebot der ABV: 4,25% Guthabenzins garantiert für 1 Jahr


Während die Anlagezinsen allerorts scheinbar ins Bodenlose fallen, erhöht die ABV, die Allgemeine Bausparkasse Wien, ihr für ein Jahr garantiertes Festzinsangebot von 4,00 auf 4,25 Prozent.

Das Bausparen hat seit dem Verfall der Anlagezinsen ohnehin Hochkonjunktur. Mit der seit Monatsbeginn gültigen und bis zum Monatsende befristeten Offerte zum ABV Bausparvertrag dürfte das Interesse an einem solchen Produkt noch zunehmen. Denn die ABV zahlt für alle bis Jahresende online abgeschlossenen Bausparverträge einen auf 4,25 Prozent erhöhten Garantiezinssatz, sofern das klassische Modell gewählt wird. Erhältlich ist dieses Modell wie alle anderen von der ABV vertriebenen Bausparverträge für alle Personen, die über einen österreichischen Wohnsitz verfügen und in Österreich steuerpflichtig sind. Die je nach der Produktauswahl für unterschiedliche Zinsphasen garantierten Erträge machen die online erhältlichen Bausparverträge der ABV sehr interessant. Insbesondere in Verbindung mit der staatlichen Bausparprämie von bis zu 22,50 Euro pro Jahr lässt sich mithilfe eines Bausparvertrages der ABV eine sehr interessante Rendite erzielen. On Top erwirbt jeder Bausparer der ABV den Anspruch auf ein zinsvergünstigtes Bauspardarlehen.

Details zu den unterschiedlichen Festzinsangeboten der ABV

Beim Klassiker wird aktuell ein Garantiezins von 4,25 Prozent für eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten auf einen Betrag zu 7.200 Euro gezahlt. Dieses Angebot gilt aber nur für alle bis zum Jahresende online abgeschlossenen Verträge. Am günstigsten ist eine zum Kalenderhalbjahr beginnende Vertragslaufzeit, denn der Garantiezins wird immer bis zum übernächsten Halbjahresende nach Vertragsbeginn, also maximal zwölf Monate, gezahlt. Da der Vertragsbeginn aber bis zu drei Monate in die Zukunft gelegt werden darf, kann sich jeder Interessent den sehr attraktiven Festzinssatz schon heute durch einen Online-Abschluss und einen auf den 1.1.13 gelegten Vertragsbeginn sichern.

Bei dem Modell „3 plus 3 Bausparen“ wird der Zinssatz für drei Jahre garantiert, liegt aber mit aktuell 2,125 Prozent deutlich unter dem Zinssatz für den Klassiker. Der Garantiezins gilt auch hier für maximal 7.200 Euro. Als dritte Variante bietet die ABV das „FixzinsBausparen“ an. Wer sich dafür entscheidet, darf sich über einen auf sechs Jahre garantierten Zinssatz von 1,75 Prozent für ebenfalls auf 7.200 Euro begrenzte Beträge freuen.

Grundsätzliche Basisinformationen

Welche der angebotenen Varianten die rentierlichste ist, wird sich erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit von sechs Jahren herausstellen, denn das entscheidet sich an der Höhe des auf den Garantiezins folgenden variablen Zinssatzes. Dieser variable Zins orientiert sich am Drei-Monats-Euribor, ist aber nach unten und oben begrenzt durch die geltende Bandbreite von mindestens 1,00 Prozent und maximal 4,25 Prozent.

Bei der ABV sind monatliche, jährliche oder einmalige Einzahlungen möglich. Die beste Gesamtrendite wird durch die Einmalzahlung von 7.200 Euro zu Vertragsbeginn gewährleistet. Da auch die staatliche, jedes Jahr von Bundesministerium für Finanzen festgesetzte Bausparprämie auf Einzahlungen von 100 Euro pro Monat, 1.200 Euro pro Jahr oder aber einmalig 7.200 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit gezahlt wird, entstehen den Einmaleinzahlern keine Prämiennachteile.

Fazit

Das Bausparen bei der ABV ist insbesondere in Verbindung mit der staatlichen Bausparprämie eine interessante Alternative zu einer Anlage auf einem Festgeldkonto oder zu einem sonstigen Anlageprodukt. Besonders attraktiv kann je nach Einschätzung der Zinsentwicklung der nächsten Jahre der derzeit mit einem Zinsbonus von 0,25 Prozentpunkten beworbene klassische Bausparvertrag sein. Zu dem Zinsvorteil sichert sich der Anleger den Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.

Doch für welches Modell der ABV sich der Anleger auch entscheidet: Er sollte sicher sein, vor Ablauf der Vertragslaufzeit von sechs Jahren nicht auf die eingezahlten Beträge zugreifen zu müssen. Denn in einem solchen Fall würden nicht nur die Zinsen rückwirkend vom Vertragsbeginn neu berechnet (Basis: jeweils gültig gewesener variabler Zinssatz), sondern es würde auch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,50 Prozent der Bausparsumme in Rechnung gestellt. Sofern das Guthaben vor Ablauf der sechs Jahre nicht widmungsgemäß (wohnwirtschaftlich) eingesetzt wird, würde zudem die gezahlte Bausparprämie verloren gehen.

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