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Debeka Bausparen

Debeka Bausparen: Wichtige Infos im Überblick

Zinsen und Raten
Regelsparrate:
monatl. 3 Promille der Bausparsumme
Debeka Bausparen
Guthabenszins:
3,00 bis 3,60%*
Darlehenszins:
5,00% Garantiezins
Tilgungsrate:
abhängig von Bewertungszahl**
Ratenzahlung:
monatlich
Tilgungsgutschrift:
quartalsweise
Bereitstellungszins:
nein
Risiko-LV Pflicht?
nein
Gebühren
Abschlussgebühr:
1,00% der Bausparsumme
Darlehensgebühr:
1,50% des Bauspardarlehens
Kontoführungsgebühr:
keine
Sonstiges
Mindestwartezeit bis Zuteilung:
ca. 2 Jahre, 5 Monate***
Guthabenszins bei Kündigung:
bis 3,60%
» Besonders empfohlen für langjährige Sparer


* Bei Darlehensverzicht erhöht sich die Guthabenverzinsung auf bis zu 3,60%
** Die Bewertungszahl muss mindestens 1.200 Punkte betragen
***Das Guthaben muss mindestens 40% der Bausparsumme betragen. Im ersten Jahr dürfen 35% der Bausparsumme als Einmalzahlung geleistet werden, danach die Regelsparrate von 3,00 Promille pro Monat.

Informationen zur Debeka

Die Debeka Bausparkasse AG wurde 1974 gegründet und gehört zu der seit über einhundert Jahren bestehenden Debeka-Gruppe, einem der Top-Ten in der Versicherungs- und Bausparbranche. Eines der auffälligsten Merkmale der Debeka Bausparkasse ist der Verzicht auf unterschiedliche Bauspartarife; die Debeka bietet ausschließlich die klassische Variante an (3,00% Guthabenzins, 5,00% Darlehenszins).

Die Debeka hebt sich neben ihrem sehr übersichtlichen Konditionsmodell durch eine Förderung junger Menschen in Ausbildung von vielen anderen Anbietern ab. Unter der Bezeichnung „Ausbildungsbonus“ verbirgt sich eine Vertragsvariante, die alle jungen Menschen unter 27 Jahren, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden, in Anspruch nehmen können. Sie müssen bei Abschluss eines Bausparvertrages zwischen 24.000 Euro und 36.000 Euro nur die halbe Abschlussgebühr entrichten und auch die Regelsparbeiträge während der ersten zwei Jahre nur auf die halbe Vertragssumme leisten. Die durch Halbierung der Abschlussgebühr mögliche Förderung von maximal 160 Euro kommt allerdings nur zum Tragen, wenn während der beiden ersten Jahre die Regelsparraten regelmäßig entrichtet werden.

Ein Zinsbonussystem begünstigt die Bausparer, die sich bei Zuteilung des Bausparvertrages entscheiden, das Bauspardarlehen nicht in Anspruch zu nehmen. Der dann rückwirkend zugesagte Bonus von 0,25% pro Jahr kann, wenn der Vertrag nach Zuteilung weitergeführt wird, zu einer Verzinsung von bis zu 3,60% führen.

Auch ein Debeka-Bausparvertrag kann für die stattliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie) genutzt werden. Eine Kündigung des Baussparvertrages ist jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Auch sofortige Auszahlungen sind möglich, doch werden dann 0,50 Prozent des Guthabens als Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten. Bei vereinnahmter staatlicher Förderung sind die Sperrfristen zu beachten, damit es nicht zu einem Verlust der Fördermittel kommt.

Unser Urteil zum Debeka Bausparen

Der Bausparvertrag der Debeka ist mit einem relativ hohen Darlehenszins ausgestattet, dem allerdings auch ein hoher Guthabenzins gegenüber steht. Er eignet sich deshalb insbesondere für Personen, die noch nicht einschätzen können, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt das Bauspardarlehen tatsächlich benötigen.

Das Produkt ist durch den Ausbildungsbonus auch für junge Menschen besonders interessant, die sukzessive ein Vermögen aufbauen wollen; sie werden durch den Zuschuss von maximal 160 Euro in besonderer Weise begünstigt und können dadurch insbesondere unter Einbeziehung der staatlichen Förderung eine interessante Rendite erreichen.

Die Rückzahlungsmodalitäten sind trotz des variantenlosen Tarifsystems der Debeka unübersichtlich, da die Rückzahlungsrate an die erreichte Bewertungszahl gekoppelt ist. Langjährige Sparer werden dadurch begünstigt und dürfen sich auch bei der Rückzahlung mehr Zeit lassen, doch das System macht eine generelle Aussage nahezu unmöglich. Die Darlehenslaufzeiten können bei der Debeka zwischen 9,5 und 20 Jahre betragen.

0 Antworten zu “Debeka Bausparen”

  1. Josef sagt:

    Heute, am 01.02.2017 , erhielt ich von der Debeka Bausparkasse eine Mitteilung als Anlage zu meinem Bausparkontoauszug mit der Überschrift “ Einführung einer Servicepauschale zum 01.Januar 2017 Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge “ , wodurch die Debeka Bausparkasse eine Servicepauschale in Höhe von 24 Euro ( beim Tarif BS1 ) bzw. 12 Euro ( beim Tarif BS3 ) ab dem 1.1.2017 berechnet, und zwar bis zur vollständigen Auszahlung des Bausparguthabens.
    Diese Pauschale ist m.E. eine Kontoführungsgebühr !!!!!
    Diese wird eingeführt in Form einer Änderung der ABB und Ergänzung der maßgeblichen Absätze ( Kosten Gebühren, Entgelte, Auslagen ).
    Da es sich jedoch um eine Pauschale handelt, ist diese mit einer Kontoführungsgebühr vergleichbar.
    Der Punkkt : “ Kontoführungsgebühr = keine “ , dürfte somit nicht mehr zutreffen. Außerdem ist die nachträgliche Änderung/Ergänzung bereits ab 1.1.2017 rechtlich fraglich !

  2. Gülcin sagt:

    Ablehnen und der Vertrag läuft trotzdem wie gewohnt weiter‘ du hast noch 2 Wochen Zeit-

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