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Bei
den Bausparkassen handelt es sich um Spezialkreditinstitute, die aufgrund
der im Bausparkassengesetz geregelten Geschäftskreisbeschränkung im Wesentlichen
nur die Wohnungsbaufinanzierung betreiben. Die Grundidee des Bausparens
kann man an folgendem Beispiel verdeutlichen: Zehn Bauwillige ohne Eigenkapital
sparen mit dem Ziel, Wohneigentum zu erwerben. Wenn jeder in der Lage
ist, ein Zehntel der Erwerbskosten pro Jahr zu sparen, so hätte jeder
nach zehn Jahren das nötige Kapital angesammelt. Bringen die zehn Bauwilligen
ihr Erspartes in einen gemeinsamen "Spartopf" ein, so kann hieraus die
benötigte Summe dem ersten von ihnen bereits nach einem Jahr ausgezahlt
(Zuteilung) werden (ein Zehntel als Rückzahlung der erbrachten Sparleistung
und Neun Zehntel als Bauspardarlehen). Wenn jetzt unterstellt wird, dass
der zugeteilte Bausparer jedes Jahr ein Zehntel der erhaltenen Bausparsumme
als Tilgung des Bauspardarlehens in den gemeinsamen "Zuteilungstopf" zurückzahlt,
so kann der zweite Bausparer seine Baumaßnahme bereits im zweiten Jahr
verwirklichen. Im dritten Jahr sind, unter gleichen Voraussetzungen, acht
Spar- und zwei Tilgungsleistungen im "Zuteilungstopf", so dass auch der
dritte Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Die Bausparwirklichkeit ist
allerdings etwas komplizierter, da es keine geschlossene Bauspargruppe
gibt. Gleichwohl basiert das heutige Bausparsystem auf der dargestellten
Grundidee des kollektiven Bausparens. Rechtsformen: Die Bausparkassen
unterscheiden sich untereinander in ihren Rechtsformen: Die Bausparkassen unterscheiden sich untereinander in ihren Rechtsformen.
Die im Verband der 16 privaten Bausparkassen zusammengeschlossenen Bausparkassen werden in der Rechtsform von Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich überwiegend im Eigentum oder Einflussbereich von Versicherungsgesellschaften oder Banken. Die größte private Bausparkasse, die Bausparkasse Schwäbisch Hall, ist eng mit dem Genossenschaftssektor verbunden und verfügt mit den Volks- und Raiffeisenbanken über einen bedeutenden Unterbau für ihre akquisitorische und beratende Tätigkeit.
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