Bausparvertrag
Bauspardarlehen
Bausparfinanzierung
Bausparkasse

Bei den Bausparkassen handelt es sich um Spezialkreditinstitute, die aufgrund der im Bausparkassengesetz geregelten Geschäftskreisbeschränkung im Wesentlichen nur die Wohnungsbaufinanzierung betreiben. Die Grundidee des Bausparens kann man an folgendem Beispiel verdeutlichen: Zehn Bauwillige ohne Eigenkapital sparen mit dem Ziel, Wohneigentum zu erwerben. Wenn jeder in der Lage ist, ein Zehntel der Erwerbskosten pro Jahr zu sparen, so hätte jeder nach zehn Jahren das nötige Kapital angesammelt. Bringen die zehn Bauwilligen ihr Erspartes in einen gemeinsamen "Spartopf" ein, so kann hieraus die benötigte Summe dem ersten von ihnen bereits nach einem Jahr ausgezahlt (Zuteilung) werden (ein Zehntel als Rückzahlung der erbrachten Sparleistung und Neun Zehntel als Bauspardarlehen). Wenn jetzt unterstellt wird, dass der zugeteilte Bausparer jedes Jahr ein Zehntel der erhaltenen Bausparsumme als Tilgung des Bauspardarlehens in den gemeinsamen "Zuteilungstopf" zurückzahlt, so kann der zweite Bausparer seine Baumaßnahme bereits im zweiten Jahr verwirklichen. Im dritten Jahr sind, unter gleichen Voraussetzungen, acht Spar- und zwei Tilgungsleistungen im "Zuteilungstopf", so dass auch der dritte Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Die Bausparwirklichkeit ist allerdings etwas komplizierter, da es keine geschlossene Bauspargruppe gibt. Gleichwohl basiert das heutige Bausparsystem auf der dargestellten Grundidee des kollektiven Bausparens. Rechtsformen: Die Bausparkassen unterscheiden sich untereinander in ihren Rechtsformen: Die Bausparkassen unterscheiden sich untereinander in ihren Rechtsformen. Die im Verband der 16 privaten Bausparkassen zusammengeschlossenen Bausparkassen werden in der Rechtsform von Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich überwiegend im Eigentum oder Einflussbereich von Versicherungsgesellschaften oder Banken. Die größte private Bausparkasse, die Bausparkasse Schwäbisch Hall, ist eng mit dem Genossenschaftssektor verbunden und verfügt mit den Volks- und Raiffeisenbanken über einen bedeutenden Unterbau für ihre akquisitorische und beratende Tätigkeit.

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