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Als
Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten
Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen
ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz
ausgestattet. Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben
und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme,
dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die erforderliche Bewertungszahl
ist abhängig vom Volumensverhältnis zwischen Sparern und Darlehensnehmern.
Der Bausparer hat keinen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen. So kann
die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise,
zum Beispiel bei einer nicht ausreichenden Bonität, verweigern. Im Falle
einer Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens erfolgt die Überweisung
etwa vier Wochen nach dem Antrag zur Inanspruchnahme. Das Bauspardarlehen
kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die
bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Bauspardarlehen
werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der
Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes nicht
überschreiten. Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung
abgesichert. Noch kleinere Darlehen, meist nur bis 10000,- €, werden auch
ohne Negativerklärung gewährt. Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen
mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung
beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme
je Monat. Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch
Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen
zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die
Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt
der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlehens
ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko
über die Abtretung von Lebensversicherungen anderer Versicherungen abzudecken.
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